Das neue Verpackungsgesetz 2019 ist in Kraft getreten!

 

Was ändert sich für Unternehmen und Verbraucher?

In Deutschland gilt grundsätzlich: Derjenige der Verpackungen gewerbsmäßig in Umlauf bringt, die beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen, ist für die Entsorgung dieser Verpackungen verantwortlich.
Natürlich kann nicht jedes Unternehmen seine Verpackungen persönlich beim Endverbaucher abholen. Daher gibt es die Dualen Systeme, die die Entsorgung der Verpackungen über die gelben und blauen Tonnen, sowie die Altglascontainer organisieren und sich anschließend um das Recycling kümmern.

Grundsätzlich müssen alle Verpackungen lizenziert werden, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu gehört auch das Versandmaterial.

Für die Lizenzierung ist der Hersteller des Verpackungsmaterials verantwortlich.  

In Deutschland produzierte Ware ist von demjenigen zu lizenzieren, der sie zuerst mit Ware befüllt und verkauft. 

Wer Eigenmarken vertreibt ist für die Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen verantwortlich.

Wer Onlinehandel betreibt muss auch die Serviceverpackung lizenzieren.

Es ist also jeder der Verpackungsmaterial in Verkehr bringt dazu verpflichtet sich bei der zentralen Stelle zu registrieren um Meldungen zu leisten und natürlich dafür zu bezahlen.

Was ändert sich für den Verbraucher? Nicht viel, außer das so ziemlich jeder, egal ob Kleinunternehmen oder Großunternehmen, die Preise anheben mussten…! 

Ob das der Umwelt zugute kommt? … Wir hoffen es mal stark 🙂 

 

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